Für eine kieferorthopädische Behandlung ist immer ein Heil- und Kostenplan erforderlich, der bei Ihrer Krankenversicherung eingereicht werden muss. Diesen erstellen wir Ihnen nach den ersten Untersuchungen, wenn wir den kieferorthopädischen Therapiebedarf Ihres Kindes ideal diagnostiziert und den Behandlungsplan aufgestellt haben. Welche Kosten von den gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen übernommen werden und wobei ggf. ein Eigenanteil entsteht, erläutern wir Ihnen gern im Rahmen eines vertraulichen Beratungsgesprächs in unserer Praxis.
Zum Selbstverständnis unseres Services für das schönste Lachen Ihres Kindes zählt es für uns auch, Ihnen unterschiedliche Finanzierungsoptionen anzubieten.
Wir stehen Ihnen vollumfänglich zur Seite und finden die ideale Lösung für Sie und Ihr Kind.
Sprechen Sie uns gern an
Wir freuen uns, Sie über dieses innovative Verfahren informieren zu können!
Wir beraten Sie zu allen Schritten einfühlsam und umfassend, damit Sie sich stets gut bei uns aufgehoben fühlen.